Die Impressumspflicht – Ein Kurzüberblick

Für den Betrieb einer Webseite ist regelmäßig die Bereitstellung eines Impressums erforderlich, um Besuchern der Seite die Möglichkeit zu eröffnen, mit dem Seitenbetreiber in Kontakt zu treten. Diese Pflicht ergibt sich grundsätzlich zunächst aus § 5 TMG. Für redaktionell-journalistische Inhalte gelten außerdem die zusätzlichen Anforderungen nach §§ 55 RStV.

Die Anforderungen, die an den Inhalt eines Impressums zu stellen sind, ergeben sich aus dem Gesetz. Für den Laien kann die Nutzung eines Impressumsgenerators ratsam sein. Auf Grundlage der eingegebenen Daten wird dann ein passendes Impressum erzeugt. Impressumsgeneratoren gibt es z.B. hier oder hier.

Ist das Impressum erst einmal fertig gestellt, muss es nur noch in die Webseite eingebunden werden. Auch hier gibt es, insbesondere aus Webdesigner-Sicht, einige Dinge zu beachten. So sollte das Impressum z.B. nicht als pop up eingebunden werden, da pop-ups oftmals vom Browser blockiert werden. Auch eine Unterbringung im Tooltip kann für Mobilgeräte problematisch sein. Neben diesen technischen Aspekten ist auch die Platzierung wichtig: Das Impressum sollte nach maximal zwei Klicks erreichbar sein, bestenfalls jedoch direkt von jeder Unterseite aus. Die Platzierung sollte so gewählt sein, dass das Impressum für den durchschnittlichen Besucher gut erkennbar ist; gängige Praxis ist die Fußzeile. Zuletzt sollte der Link zum Impressum auch klar zum Ausdruck bringen, dass dort Informationen zum Seitenbetreiber zu finden sind, z.B. Kontakt oder Impressum; letzteres würde ich als gängige Praxis bezeichnen.

Jonathan

Jurist, Freizeit-Nerd, Webdesigner und Inhaber von jst-media.de

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