Fotolia-Bilder für Kunden bei Facebook verwenden

Stock-Photos erfreuen sich bei Webdesignern und Kunden hoher Beliebtheit, bieten sie doch einen relativ preiswerten Weg, um an qualitativ hochwertige Bilder zu kommen, mit denen Inhalte untermalt und ein professioneller Eindruck vermittelt werden kann. Bei einem meiner Projekte stellte sich die Frage, ob ein Bild, das ich zuvor für den Kunden bei Fotolia gekauft hatte, auch auf der Facebook-Seite verwendet werden kann. Die Situation ist hier m.E. alles andere als eindeutig, da in den AGB bzw. den FAQ zwar Erklärungen zur Nutzung in sozialen Netzwerken und für Auftragsarbeiten zu finden sind, nicht jedoch für eine Verbindung beider Elemente.

Um die Problematik zu verstehen, zunächst einige Worte zur Konstellation zwischen Fotolia, Webdesigner und Kunden: Durch den Kauf von Bildern bei Fotolia werden die Nutzungsrechte an den Bildern gegenüber dem Accountinhaber eingeräumt. Es gibt daher zwei denkbare Konstellationen: Entweder laufen die Bilder über den Account des Kunden, oder über den des Webdesigners. Kauft der Kunde die Bilder, kann der Webdesigner diese im Kundenauftrag auf der Webseite einbinden. Werden die Bilder umgekehrt vom Webdesigner gekauft, ist die rechtliche Situation etwas komplizierter: Ein Weiterverkauf der Bilder ist laut AGB verboten; um aber trotdem Kundenaufträge zu ermöglichen, wird stattdessen auf die Webseite als Gesamtwerk (das die Bilder enthält) abgestellt, an dem dem Kunden dann ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Eine genauere Erklärung dazu gibt es hier. Daraus resultiert, dass der Kunde das Bild nicht anderweitig nutzen darf, sondern immer auf vom Webdesigner als Rechteinhaber erstellte Gesamtwerke zurück greifen muss.

Das Kernelement dieses Konstrukts ist also, dass der Webdesigner die Möglichkeit hat, Rechte an einem eigenen Werk, das das Bild enthält, weiter zu geben. Damit für den Webdesigner ein Urheberrecht entsteht, muss das Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Laut BGH ist dafür erforderlich, dass von einer „künstlerischen Leistung“ ausgegangen werden kann. Auf Webseiten, die in vielfältiger Weise gestaltet werden können, dürfte das noch relativ unproblematisch zutreffen. Eine Facebook-Seite hingegen bietet kaum Platz für Gestaltung: Es kann lediglich ein Profilbild und ein Hintergrundbild hochgeladen werden. Eine „künstlerische Leistung“ nur durch das hochladen eines Bildes scheint durchaus fraglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich mich an den Fotolia-Support gewandt und wurde in meiner Vermutung bestätigt: Fotolia-Bilder, die von einem Webdesigner gekauft wurden, dürfen nicht auf der Facebook-Seite eines Kunden verwendet werden. Für eine Nutzung in sozialen Netzwerken muss der Endnutzer auch der Rechteinhaber sein, nicht jedoch ein dazwischen geschalteter Webdesigner. Der Kunde muss das Bild daher selbst kaufen (alternativ kann allerdings auch ein Sub-Account für den Kunden angelegt werden).

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Nutzung in sozialen Netzwerken besonderen Bedingungen unterliegen: Die Urheberkennzeichnung muss hier direkt im Bild erfolgen, und das Bild darf nicht größer als 1000px sein.

Jonathan

Jurist, Freizeit-Nerd, Webdesigner und Inhaber von jst-media.de

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